Mit uns wird der Weg durch das undurchsichtige Steuerdickicht nicht zum Drahtseilakt. Aufgrund eines zunehmend dynamischeren wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandels verbunden mit hohem Wettbewerbs- und Rationalisierungsdrucks steigen die Anforderungen an die Unternehmensleitung stetig.
Für die Geschäftsführer von Unternehmungen gelangen strafrechtliche oder haftungsrechtliche Risiken, z.B. aus dem Insolvenzrecht, zunehmend ins Blickfeld. Dies verlangt Kenntnis und konsequente Beachtung aller gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Großkonzerne verfügen deshalb regelmäßig über beratende Stabsabteilungen, während die Geschäftsleitung kleinerer Unternehmen häufig durch das Tagesgeschäft ausgelastet ist und hier auf die Beratung durch Externe angewiesen ist. Kurzum: Auch und gerade kleinere und mittlere Unternehmen benötigen betriebswirtschaftliche Beratung.
Wesentliche Elemente der betriebswirtschaftlichen Beratung durch unsere Kanzlei sind:
- Finanz- und erfolgswirtschaftliche Analyse
- Erstellen von Finanz- und Ertragsplänen
- Investitionsrechnung
- Unterstützung bei Kreditverhandlungen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Sanierungsberatung / insolvenzrechtliche Beratung
- Unternehmens- und Nachfolgeberatung